25.-27. Mai 2012
Weilheim/ Teck

Sag es weiter!

Wer haftet für Beschädigungen an meinem Eigentum?

Diebstahl

Das Kult-Ur Open-Air haftet nicht für Sachbeschädigungen, Verlust oder Diebstahl privater Gegenstände, Zelte oder Fahrzeuge. Die Nutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Wir weisen darauf hin, dass es aus Jugendschutzgründen nicht gestattet ist unter 18 Jahren auf dem Campingplatz zu zelten, es sei denn eure Eltern sind dabei und übernehmen die Haftung.

Anweisungen des Kult-Ur Open-Air Teams und des Ordnungspersonals der Firma Steiner Security sind jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Bei Missachtung unserer Regeln behalten wir uns vor einzelne Camper vom Zeltplatzgelände zu verweisen.

Zu eurem eigenen Schutz lasst am besten unnötige Wertgegenstände zu Hause.

Zuletzt aktualisiert am 20.04 von Düse.

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